Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zG PKW + zG Anhänger = 3.500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM und L
BF17: Begleitetes Fahren ab 17
Zum Begleiteten Fahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist dabei nicht begrenzt.
Das Mindestalter für die Teilnahme am Begleiteten Fahren beträgt 17 Jahre. Du kannst Dich aber bereits mit 16,5 Jahren anmelden und bei uns mit der Ausbildung beginnen.
Entspricht den Gewichten her der Klasse B (siehe oben)
Voraussetzungen:
17 Jahre alt
Anmeldung: ab 16,5 Jahren
Eingeschlossene Klassen: AM und L
B197 Die neue Automatikregelung
Die praktische Ausbildung erfolgt auf Schalter und Automatik Fahrzeug
davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug
in einer 15-minütigen „Testfahrt“ wird vom Fahrlehrer überprüft, ob die Fähigkeiten zum Führen eines Schaltfahrzeugs vorhanden sind
Die praktische Fahrprüfung findet auf dem Automatikfahrzeug statt
Vorteil:
eine entspannte Prüfung
da du dich besser auf den Verkehr konzentrieren kannst durch das Automatik Fahrzeug
Du darfst später sowohl Schaltwagen als auch Automatik fahren!
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